Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kulturverein Neuching e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und dem Kulturverein Neuching e.V. (im Folgenden „Kulturverein“ genannt) für sämtliche Veranstaltungen des Kulturvereins.

§ 2 Vertragsabschluss

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte und die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises begründet.

$ 3 Rücknahme von Eintrittskarten
Ein Anspruch auf Rücknahme der Karten und Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

§ 4 Ansprüche des Käufers

Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer lediglich den Anspruch, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Ein Anspruch darauf, dass diese Veranstaltung tatsächlich stattfindet, besteht nicht.

§ 5 Änderungen im Veranstaltungsprogramm

Der Kulturverein ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm oder Besetzungen zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie betreffend die Reihenfolge der Darbietungen der Künstler.

§ 6 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises

Sollte eine Veranstaltung des Kulturvereins gänzlich entfallen, so erstattet der Kulturverein dem Käufer Zug um Zug gegen Aushändigung des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Die Beweislast liegt beim Käufer. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar, im Regelfall bis zu 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin an der Vorverkaufsstelle, an welcher der Käufer die Karte erworben hat. Sollte der Käufer die Karte bargeldlos bezahlt haben, so erfolgt die Erstattung ebenfalls ausschließlich in bar an der Vorverkaufsstelle.

§ 7 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Kulturverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kulturvereins.

§ 8 Verfall der Eintrittskarte, keine Übertragbarkeit

Durch Verlassen des Veranstaltungsraumes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

§ 9 Stornierungen

Bei einzelnen Veranstaltungen ist eine Hinterlegung der Eintrittskarten an der Abendkasse möglich. Die Hinterlegung erfolgt nach Bezahlung der Eintrittskarten. Mit Bezahlung der Eintrittskarten ist die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Werden die Eintrittskarten nicht abgeholt, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.

§ 10 Urheberrecht

Sämtliche Darbietungen der Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere verboten, Ton- und/oder Bildaufzeichnungen vorzunehmen. Es ist darüber hinaus verboten, Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände zu verbringen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Kulturverein dazu berechtigt, denjenigen, der gegen das Verbot verstoßen hat, von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises auszuschließen. Der Käufer ist im Falle des Verstoßes gegen das Aufzeichnungsverbot dazu verpflichtet, dem Kulturverein die Aufzeichnung sofort auszuhändigen. Der Käufer ist im Falle des schuldhaften Verstoßes darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Kulturverein den Schaden zu ersetzen, der diesem durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers entsteht. Der Käufer ist aus diesem Grund im Falle des schuldhaften Verstoßes dazu verpflichtet, dem Kulturverein seine vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen, um dem Kulturverein die Verfolgung seiner Rechte zu ermöglichen. Für den Fall des Verstoßes bleibt Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Kulturverein oder vom Kulturverein beauftragte ober akkreditierte Personen Bild- und/ oder Videoaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien, einschließlich in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

§ 12 Hausrecht – Ordnungspersonal

Dem Kulturverein steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass es im Veranstaltungsraum unebene Stellen bzw. Treppenstufen gibt, so dass im Fall von Unaufmerksamkeit Sturzgefahr besteht. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Betreten des Bühnenbereiches und von Räumlichkeiten außerhalb des Veranstaltungsraums sowie das besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Kulturvereins eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

§ 13 Getränke – Lebensmittel

Es ist nicht gestattet, Getränke und/ oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/ oder das Veranstaltungsgelände des Kulturvereins zu verbringen. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, so ist er auf Verlangen des Kulturvereins dazu verpflichtet, die Getränke und/ oder Lebensmittel zu entfernen. Kommt er einer solchen Aufforderung des Kulturvereins nicht unverzüglich nach, so kann ihn der Kulturverein ohne Erstattung des Kaufpreises von der Veranstaltung ausschließen.

§ 14 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher oder geringer Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein wie folgt: Verletzt der Kulturverein eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), so ist die Haftung des Kulturvereins auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Kulturvereins ausgeschlossen.

Der Kulturverein haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände. Eltern haften für Ihre Kinder. Zutritt für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

§ 15 Zusatzbedingungen bei Internetbestellungen von Eintrittskarten

a) Preis- und Lieferungsvorbehalt
Es gelten die aktuellen Preisangaben im Kartenverkauf. Der Kulturverein behält sich vor, Eintrittskartenbestellungen von Bestellern nicht anzunehmen sowie bei fehlender Verfügbarkeit diese nicht auszuführen. In diesem Fall benachrichtigt der Kulturverein den Besteller unverzüglich und erstattet die geleistete Zahlung.

b) Zahlung und Lieferung
Der Kulturverein liefert gegen Vorkasse. Die bezahlten Eintrittskarten werden an der Abendkasse hinterlegt oder auf Kundenwunsch per Post an die angegebene Empfängeradresse versandt. Für den Postversand wird eine zusätzliche Versandkostenpauschale erhoben.

c) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Kulturvereins.

d) Widerrufs- und Rückgaberechte
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung durch den Kulturverein bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

e) Beanstandungen
Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarte ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten müssen unverzüglich (d. h. binnen zweier Arbeitstage) nach Erhalt geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich per E-Mail an den Kulturverein zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist das Datum der E-Mail.

f) Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt.

§ 16 Sonstige Bestimmungen

Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Neuching, den 04. März 2010